Wie Crowdlending funktioniert
Ein Kredit, den nicht eine Bank vergibt, sondern viele Menschen gemeinsam über eine darauf spezialisierte Internet-Plattform. Wer beteiligt ist, wie der Ablauf aussieht und woran sich der Zinssatz bemisst, zeigen wir nachfolgend auf.
Kurz gesagt
- Beim Crowdlending vergibt nicht eine Bank den Kredit, sondern viele Anlegerinnen und Anleger gemeinsam über eine Plattform, die vermittelt, aber das Ausfallrisiko nicht selbst trägt.
- Der Zinssatz ergibt sich aus der Risikoeinstufung der Kreditnehmerin, nicht aus Verhandlung.
- Crowdlending-Investments sind nicht durch die Einlagensicherung geschützt — im Ausfall droht Teil- oder Totalverlust.
- Bei Privatkrediten gilt das Konsumkreditgesetz (KKG) mit Kreditfähigkeitsprüfung, Pflichtangaben, Widerrufsrecht und Höchstzins; bei Unternehmenskrediten nicht.
Die drei Beteiligten
Beim Crowdlending — im deutschen Sprachraum auch P2P-Kredit und international Peer-to-Peer-Lending genannt — stehen sich drei Parteien gegenüber.
- Kreditnehmerin oder Kreditnehmer
- Eine Privatperson oder ein Unternehmen mit Finanzierungsbedarf. Sie reicht ein Gesuch ein und zahlt den Kredit über eine vereinbarte Laufzeit mit Zins zurück.
- Anlegerinnen und Anleger
- Mehrere Personen, die je einen Teilbetrag beisteuern. Sie erhalten anteilig Zins und Amortisation — und tragen anteilig das Risiko, wenn nicht zurückgezahlt wird.
- Die Plattform
- Prüft die Gesuche, bewertet die Bonität, bringt beide Seiten zusammen, organisiert das Vertragsmanagement, hält die rechtlichen Grundlagen ein und wickelt die Zahlungen sowie, wenn nötig, das Inkasso ab. Sie vergibt den Kredit nicht selbst und trägt das Ausfallrisiko nicht.
Der letzte Punkt ist der wesentliche Unterschied zur Bank. Eine Bank nimmt Spargelder herein, vergibt daraus Kredite und trägt das Risiko in der eigenen Bilanz. Eine Crowdlending-Plattform vermittelt — das Risiko liegt bei denjenigen, die das Geld einsetzen.
Der Ablauf
Kreditantrag einreichen
Die Kreditnehmerin reicht den Antrag ein, mit Angaben zu Betrag, Laufzeit, Verwendungszweck und finanzieller Situation. Bei Unternehmen kommen Jahresabschlüsse und Handelsregisterdaten dazu.
Prüfung und Einstufung
Die Plattform nimmt die Einstufung in eineRisikoklasse vor — ihr Rating. Praktisch jede Plattform verwendet ein eigenes Ratingsystem; die Ratings verschiedener Anbieter sind deshalb nicht ohne Weiteres vergleichbar. Zusätzlich wird die Identität der antragstellenden Person geprüft. Aus der Einstufung ergibt sich der Zinssatz. Ein erheblicher Teil der Gesuche wird hier abgelehnt — wegen ungenügender Kreditfähigkeit oder Bonität.
Veröffentlichung
Das geprüfte Gesuch erscheint auf der Plattform — mit Risikoklasse, Zinssatz, Laufzeit und Zweck, aber ohne Angaben, die auf die Person schliessen lassen.
Finanzierung
Anlegerinnen und Anleger beteiligen sich mit Teilbeträgen, bis die Summe zusammen ist. Hier unterscheiden sich die Plattformen: Manche zahlen auch einen Teilbetrag aus und geben die Differenz erneut zur Finanzierung frei; andere zahlen den Kredit nur aus, wenn die volle Summe zusammenkommt.
Auszahlung und Rückzahlung
Der Betrag wird ausbezahlt und in der Regel monatlich zurückgeführt — Amortisation und Zins zusammen. Meist geschieht das mit gleichbleibend hoher Rate (Annuitätenmethode), was sich für Kreditnehmende gut budgetieren lässt. Daneben gibt es endfällige Darlehen ohne zwischenzeitliche Amortisation, bei denen die gesamte Summe erst am Ende der Laufzeit zurückgezahlt wird — auchBullet Loan genannt. Die Plattform verteilt die eingehenden Zahlungen anteilig an alle Beteiligten.
Wie der Zins zustande kommt
Der Zinssatz ist keine Verhandlungssache, sondern folgt der Risikoeinstufung. Je höher die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls, desto höher der Zins — er ist die Vergütung dafür, dass jemand dieses Risiko übernimmt. Neben der Risikokomponente enthält der Zins auch Anteile für Refinanzierungskosten, Marge und Inflation.
In die Einstufung fliessen unter anderem Einkommen und dessen Stabilität, bestehende Verpflichtungen, Betreibungsregister- und Bonitätsauskünfte sowie bei Unternehmen die Geschäftszahlen ein. Wer eine gute Bonität mitbringt, fährt entsprechend günstiger.
Was Anlegerinnen und Anleger wissen müssen
Crowdlending ist eine Anlage mit Verlustrisiko, kein Sparprodukt. Anders als Bankeinlagen ist ein Crowdlending-Investment nicht durch die Einlagensicherung geschützt. Fällt ein Kredit aus, ist das eingesetzte Geld ganz oder teilweise verloren.
Drei Risiken gehören zu jeder Anlageentscheidung dazu:
- Ausfallrisiko — die Kreditnehmerin kann nicht mehr zahlen. Dagegen hilft vor allem Streuung: viele kleine Beträge auf viele Kredite statt wenige grosse. Fällt bei breiter Streuung einer aus, trifft das einen kleinen Teil des Portfolios statt einen grossen. Banken gehen bei der Kreditvergabe nach demselben Prinzip vor — breite Diversifikation sorgt dafür, dass einzelne Ausfälle die Rendite nicht aufzehren. Genau dafür steht die Risikokomponente im Zinssatz.
- Liquiditätsrisiko — das Geld ist bis zum Laufzeitende gebunden. Manche Plattformen betreiben einen Zweitmarkt, auf dem sich Anteile weiterverkaufen lassen. Dass sich ein Käufer findet, ist damit aber nicht garantiert. Bei einem Ratenkredit gibt es immerhin monatliche Rückflüsse, mit denen sich rechnen lässt — bei einem endfälligen Kredit bleiben sie bis zum Schluss aus.
- Plattformrisiko — gerät die Plattform selbst in Schwierigkeiten, stellt sich die Frage, wer die laufenden Kredite weiter verwaltet und die Rückzahlungen verarbeitet.
Der rechtliche Rahmen in der Schweiz
Crowdlending ist kein rechtsfreier Raum. Bei Krediten an Privatpersonen greift das Konsumkreditgesetz (KKG) mit denselben Anforderungen, die auch für Banken gelten:
- eine Kreditfähigkeitsprüfung — es darf nur als Kredit vergeben werden, was die Person aus ihrem Budget tragen kann
- Pflichtangaben im Vertrag, insbesondere zumeffektiven Jahreszins
- ein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss
- eine gesetzliche Höchstzinsgrenze
Für Kredite an Unternehmen gilt das KKG nicht — dort ist der Spielraum grösser, und die Prüfung richtet sich nach den Massstäben der jeweiligen Plattform.
Geldwäschereigesetz
Wer im Rahmen der Vermittlung Gelder von Anlegerinnen und Anlegern entgegennimmt und weiterleitet, gilt als Finanzintermediär nach dem Geldwäschereigesetz (GwG). Daraus folgt die Pflicht, sich einer Selbstregulierungsorganisation anzuschliessen — in der Praxis PolyReg, VQF oder ARIF —, die Identität der Vertragspartei festzustellen, die wirtschaftlich berechtigte Person zu ermitteln und Transaktionen zu dokumentieren.
Für Anlegerinnen und Anleger heisst das konkret: Die Registrierung auf einer Plattform verlangt einen Identitätsnachweis. Das ist kein übertriebener Formalismus, sondern gesetzliche Pflicht.
Kein Bankengesetz, aber eine Fintech-Regulierung
Eine Crowdlending-Plattform ist keine Bank. Sie nimmt keine Publikumseinlagen entgegen und betreibt kein Zinsdifferenzgeschäft — sie vermittelt Darlehen zwischen zwei Parteien. Bankengesetz und Bankenverordnung finden deshalb auf das Vermittlungsgeschäft keine Anwendung, und es besteht keine FINMA-Bewilligung als Bank.
Der Gesetzgeber hat die Lücke zwischen «Bank» und «gar nichts» inzwischen geschlossen. Seit 2017 erlaubt ein bewilligungsfreier Innovationsraum, die sogenannte Sandbox, Geschäftsmodelle innerhalb definierter Grenzen zu erproben. 2019 kam mit der Fintech-Bewilligungnach Art. 1b Bankengesetz eine eigene Kategorie dazu — für Unternehmen, die Publikumseinlagen bis zu einer bestimmten Höhe entgegennehmen, ohne das klassische Bankgeschäft zu betreiben.
Wie es dazu kam und welche Rolle die Branche in dieser Debatte spielte, steht in derGeschichte des Crowdlending in der Schweiz.
Crowdlending in der Schweiz
Der Schweizer Markt ist vergleichsweise jung. Als erste Plattform des Landes ging Cashare an den Start, gegründet im Januar 2008 — mehrere Jahre bevor Crowdlending hierzulande breiter wahrgenommen wurde. Die Hochschule Luzern bezeichnete das Unternehmen in einem Portrait alsSchweizer Pionier-Unternehmen.
Inzwischen gibt es mehrere Anbieter mit unterschiedlichen Schwerpunkten — Privatkredite, KMU-Finanzierungen, Immobilien. Welcher zu einem Vorhaben passt, hängt von Kreditart, Betrag und Laufzeit ab.
Häufige Fragen
- Wer trägt beim Crowdlending das Ausfallrisiko?
- Die Anlegerinnen und Anleger, die den Kredit finanziert haben — nicht die Plattform. Die Plattform vermittelt, prüft und wickelt ab, vergibt den Kredit aber nicht aus eigenen Mitteln.
- Wie entsteht der Zinssatz bei einem Crowdlending-Kredit?
- Er folgt der Risikoeinstufung der Plattform: Je höher die eingeschätzte Ausfallwahrscheinlichkeit, desto höher der Zins. Dazu kommen Anteile für Refinanzierungskosten, Marge und Inflation.
- Ist Geld, das über Crowdlending angelegt wird, durch die Einlagensicherung geschützt?
- Nein. Crowdlending ist eine Anlage mit Verlustrisiko, kein Sparprodukt — anders als ein Bankkonto besteht kein Schutz durch die Einlagensicherung.
- Gilt das Konsumkreditgesetz auch für Unternehmenskredite über Crowdlending?
- Nein. Das KKG mit seinen Vorgaben zu Kreditfähigkeitsprüfung, Pflichtangaben, Widerrufsrecht und Höchstzins gilt nur bei Krediten an Privatpersonen. Bei Krediten an Unternehmen richtet sich die Prüfung nach den Massstäben der jeweiligen Plattform.