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Glossar / SRO — Selbstregulierungsorganisation

Recht

SRO — Selbstregulierungsorganisation

Die Aufsichtsstelle, der sich Finanzintermediäre nach GwG anschliessen müssen — kein Ersatz für eine FINMA-Bewilligung.

Eine Selbstregulierungsorganisation (SRO) überwacht die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach GwG. In der Praxis sind PolyReg, VQF und ARIF die gebräuchlichsten SRO für Crowdlending-Plattformen. Wichtig: Für Crowdlending-Plattformen gibt es keine FINMA-Bewilligung — die FINMA bewilligt Banken, Versicherungen und Vermögensverwalter, nicht reine Vermittlungsplattformen.

Ausführlich auf der Grundlagenseite:Plattformen in der Schweiz →

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