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Glossar / GwG — Geldwäschereigesetz

Recht

GwG — Geldwäschereigesetz

Das Gesetz, das Finanzintermediäre — auch Crowdlending-Plattformen — zu Identifikation und Sorgfaltspflichten verpflichtet.

Wer im Rahmen der Kreditvermittlung Gelder entgegennimmt und weiterleitet, gilt als Finanzintermediär nach dem Geldwäschereigesetz (GwG). Das verpflichtet zur Identifikation der Vertragspartei, zur Ermittlung der wirtschaftlich berechtigten Person und zum Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation (SRO) wie PolyReg, VQF oder ARIF.

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