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Glossar / KYC — Know Your Customer

Recht

KYC — Know Your Customer

Die Pflicht, die Identität von Kundinnen und Kunden festzustellen — Teil der Sorgfaltspflichten nach GwG.

KYC («Know Your Customer») bezeichnet die Pflicht von Finanzintermediären, die Identität ihrer Kundschaft zu prüfen und zu dokumentieren. Bei Crowdlending-Plattformen äussert sich das für Anlegende in einem Identifikationsschritt bei der Registrierung — keine Formalität, sondern gesetzliche Pflicht nach GwG.

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