KYC («Know Your Customer») bezeichnet die Pflicht von Finanzintermediären, die Identität ihrer Kundschaft zu prüfen und zu dokumentieren. Bei Crowdlending-Plattformen äussert sich das für Anlegende in einem Identifikationsschritt bei der Registrierung — keine Formalität, sondern gesetzliche Pflicht nach GwG.
Glossar / KYC — Know Your Customer
RechtKYC — Know Your Customer
Die Pflicht, die Identität von Kundinnen und Kunden festzustellen — Teil der Sorgfaltspflichten nach GwG.