Das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) schützt Privatpersonen vor Überschuldung. Es verlangt eine Kreditfähigkeitsprüfung vor Vertragsabschluss, begrenzt den effektiven Jahreszins, gewährt ein 14-tägiges Widerrufsrecht und schreibt Pflichtangaben im Vertrag vor. Es gilt für Kredite an Privatpersonen — nicht für Kredite an Unternehmen.
Glossar / Konsumkreditgesetz (KKG)
RechtKonsumkreditgesetz (KKG)
Das Schweizer Gesetz, das Konsumkredite regelt: Kreditfähigkeitsprüfung, Höchstzinssatz, Widerrufsrecht.
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