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Glossar / Konsumkreditgesetz (KKG)

Recht

Konsumkreditgesetz (KKG)

Das Schweizer Gesetz, das Konsumkredite regelt: Kreditfähigkeitsprüfung, Höchstzinssatz, Widerrufsrecht.

Das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) schützt Privatpersonen vor Überschuldung. Es verlangt eine Kreditfähigkeitsprüfung vor Vertragsabschluss, begrenzt den effektiven Jahreszins, gewährt ein 14-tägiges Widerrufsrecht und schreibt Pflichtangaben im Vertrag vor. Es gilt für Kredite an Privatpersonen — nicht für Kredite an Unternehmen.

Ausführlich auf der Grundlagenseite:Kreditfähigkeitsprüfung und KKG →

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