Kreditfähigkeitsprüfung und das Konsumkreditgesetz
In der Schweiz darf nicht jeder Kredit vergeben werden, der gewünscht wird. Das Konsumkreditgesetz verlangt eine Prüfung — und zwar bevor der Vertrag zustande kommt.
Kurz gesagt
- Das Konsumkreditgesetz (KKG) verpflichtet die Kreditgeberin, vor Vertragsabschluss per Kreditfähigkeitsprüfung zu klären, ob die Kreditnehmerin die Raten tragen kann.
- Massgebend ist die 36-Monate-Regel: Als kreditfähig gilt nur, wer den Kredit rechnerisch innerhalb von 36 Monaten zurückzahlen könnte — unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Laufzeit.
- Der Höchstzinssatz liegt seit 1. Januar 2026 bei 10 % für Barkredite und 12 % für Überziehungskredite/Kreditkarten; ein Vertrag mit überhöhtem Zins ist nichtig.
- Weitere Pflichten sind Schriftform mit Pflichtangaben, ein 14-tägiges Widerrufsrecht, Meldung an die Informationsstelle sowie eine kantonale Bewilligungspflicht.
- Das KKG gilt nicht für Kredite unter CHF 500 oder über CHF 80 000, für Laufzeiten bis drei Monate, für Hypotheken, zins- und kostenlose Kredite sowie für Kredite an Unternehmen.
Der Grundgedanke
Das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) soll verhindern, dass Menschen sich überschulden. Es verpflichtet die Kreditgeberin, vor Vertragsabschluss zu prüfen, ob die Kreditnehmerin die Raten überhaupt tragen kann — die Kreditfähigkeitsprüfungnach Art. 28 KKG.
Der Unterschied zur Bonität ist wesentlich und wird oft verwechselt.Bonität fragt: Wie wahrscheinlich ist es, dass jemand zahlt?Kreditfähigkeit fragt: Kann er es sich überhaupt leisten? Die erste Frage schützt die Geldgeber, die zweite die Kreditnehmenden. Das Gesetz interessiert sich für die zweite.
Die 36-Monate-Regel
Das Gesetz arbeitet mit einer Rechenannahme, die auf den ersten Blick überrascht: Als kreditfähig gilt, wer den Kredit innerhalb von 36 Monaten zurückzahlen könnte, ohne den nicht pfändbaren Teil seines Einkommens anzutasten — unabhängig davon, welche Laufzeittatsächlich vereinbart wird.
Wer also einen Kredit über 72 Monate aufnimmt, muss die Prüfung so bestehen, als wäre er in 36 Monaten zu tilgen. Das ist eine bewusst strenge Hürde: Sie verhindert, dass eine untragbare Belastung durch eine lange Laufzeit rechnerisch klein gerechnet wird.
In die Rechnung fliessen das Einkommen, das Existenzminimum nach den Betreibungsrichtlinien, die Steuern und die bestehenden Verpflichtungen ein. Was übrig bleibt, muss für die fiktive 36-Monats-Rate reichen.
Der Höchstzinssatz
Das KKG begrenzt den effektiven Jahreszins. Der Bundesrat legt den Höchstsatz in der Verordnung fest und passt ihn jährlich an; massgebend ist eine Formel, die auf einem Referenzzinssatz aufbaut.
Gültig seit 1. Januar 2026
- Barkredite
- 10 %
- Überziehungskredite und Kreditkarten
- 12 %
Zuvor lagen die Sätze bei 11 % und 13 %. Die Senkung folgt der Berechnungsformel der Verordnung; der massgebliche Referenzzinssatz war Ende August 2025 auf nahezu null gefallen.Mitteilung des EJPD vom 31. Oktober 2025.
Die Grenze hat Zähne: Ein Kreditvertrag mit überhöhtem Zinssatz ist nichtig. Er ist also nicht etwa auf den zulässigen Satz zu reduzieren, sondern fällt als Ganzes dahin.
Weitere Pflichten
- Schriftform und Pflichtangaben. Der Vertrag muss schriftlich vorliegen und unter anderem den Nettobetrag, den effektiven Jahreszins, die Ratenhöhe und die Gesamtkosten ausweisen.
- Widerrufsrecht. Der Vertrag kann innerhalb von14 Tagen ohne Begründung widerrufen werden.
- Meldung an die Informationsstelle. VergebeneKonsumkredite werden der zentralen Informationsstelle gemeldet. So sieht die nächste Kreditgeberin, welche Verpflichtungen bereits bestehen — die Kreditfähigkeitsprüfung wäre sonst leicht zu umgehen.
- Bewilligungspflicht. Wer gewerbsmässig Konsumkredite vergibt oder vermittelt, braucht eine kantonale Bewilligung.
- Werbebeschränkungen. Aggressive Werbung für Konsumkredite ist untersagt.
Wenn die Prüfung unterbleibt
Verstösse sind für die Kreditgeberin teuer. Wird die Kreditfähigkeitsprüfung mangelhaft durchgeführt, verliert sie den Anspruch auf Zinsen und Kosten. Bei einem schwerwiegenden Verstoss verliert sie zusätzlich den Kreditbetrag selbst — die Kreditnehmerin muss dann nichts zurückzahlen.
Das ist der Grund, weshalb seriöse Plattformen einen erheblichen Teil der Gesuche ablehnen. Die Prüfung ist keine Formalie, sondern haftungsrelevant.
Wo das KKG nicht gilt
Der Geltungsbereich ist enger, als viele annehmen. Nichtunter das KKG fallen unter anderem:
- Kredite unter CHF 500 und über CHF 80 000
- Kredite mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten
- durch ein Grundpfand gesicherte Kredite — also insbesondereHypotheken
- zins- und kostenlose Kredite
- Kredite an Unternehmen. Das KKG schützt Konsumentinnen und Konsumenten, nicht Firmen. Bei KMU-Krediten gelten die Vorgaben der jeweiligen Plattform, nicht das Gesetz.
Für Anlegerinnen und Anleger ist diese Abgrenzung relevant: Bei einem Privatkredit steht hinter der Prüfung ein gesetzlicher Massstab mit empfindlichen Sanktionen. Bei einem KMU-Kredit gibt es diesen Massstab nicht — dort hängt die Qualität der Prüfung allein an der Plattform. Das ist kein Argument gegen KMU-Kredite, aber ein Grund, bei der Wahl der Plattform genauer hinzusehen.
Was das für Crowdlending bedeutet
Eine Crowdlending-Plattform, die Privatkredite vermittelt, unterliegt denselben Anforderungen wie eine Bank: Kreditfähigkeitsprüfung, Höchstzinssatz, Widerrufsrecht, Meldepflicht, kantonale Bewilligung. Das Modell ist neu, die Schutzvorschriften sind es nicht.
Für Kreditsuchende heisst das: Ein abgelehntes Gesuch ist oft kein Misstrauensbeweis, sondern die Folge einer gesetzlichen Vorgabe. Für Anlegerinnen und Anleger heisst es: Die Prüfung, die zwischen ihnen und dem Ausfall steht, ist gesetzlich vorgeschrieben und sanktionsbewehrt — was Ausfälle nicht ausschliesst, aber ihre Wahrscheinlichkeit senkt. Wie sich das Restrisiko verteilen lässt, steht unterRisiken und Diversifikation.
Diese Darstellung dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend ist der Gesetzestext in der jeweils gültigen Fassung.
Häufige Fragen
- Was prüft die Kreditfähigkeitsprüfung nach KKG genau?
- Ob die Kreditnehmerin die Raten überhaupt tragen kann — nicht, wie wahrscheinlich es ist, dass sie zahlt (das ist die Bonität). Die Kreditfähigkeitsprüfung schützt die Kreditnehmenden, die Bonitätsprüfung die Geldgeber.
- Was bedeutet die 36-Monate-Regel im KKG?
- Als kreditfähig gilt, wer den Kredit innerhalb von 36 Monaten zurückzahlen könnte, ohne das Existenzminimum anzutasten — unabhängig davon, welche Laufzeit tatsächlich vereinbart wird. Bei einem 72-Monate-Kredit muss die Prüfung also so bestehen, als wäre er in 36 Monaten zu tilgen.
- Wie hoch ist der Höchstzinssatz nach KKG?
- Seit 1. Januar 2026 gelten 10 % für Barkredite und 12 % für Überziehungskredite und Kreditkarten (zuvor 11 % und 13 %). Ein Kreditvertrag mit überhöhtem Zinssatz ist nichtig.
- Gilt das Konsumkreditgesetz auch für KMU-Kredite?
- Nein. Das KKG schützt Konsumentinnen und Konsumenten, nicht Firmen. Bei KMU-Krediten gelten die Vorgaben der jeweiligen Plattform, nicht das Gesetz.