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Glossar / Kreditvertrag

Recht

Kreditvertrag

Der Vertrag zwischen Kreditnehmer und Anlegenden, der Betrag, Zins, Laufzeit und Rückzahlung regelt.

Der Kreditvertrag hält die Bedingungen des Darlehens fest: Betrag, Zins, Laufzeit, Rückzahlungsmodalitäten. Bei Konsumkrediten schreibt das KKG bestimmte Pflichtangaben zwingend vor, unter anderem den effektiven Jahreszins.

Ausführlich auf der Grundlagenseite:Kreditfähigkeitsprüfung und KKG →

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