Der Kreditvertrag hält die Bedingungen des Darlehens fest: Betrag, Zins, Laufzeit, Rückzahlungsmodalitäten. Bei Konsumkrediten schreibt das KKG bestimmte Pflichtangaben zwingend vor, unter anderem den effektiven Jahreszins.
Glossar / Kreditvertrag
RechtKreditvertrag
Der Vertrag zwischen Kreditnehmer und Anlegenden, der Betrag, Zins, Laufzeit und Rückzahlung regelt.
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