Ein Darlehen ist ein Vertrag nach Art. 312 ff. OR, mit dem eine Partei der anderen einen Geldbetrag überlässt, den diese nach Ablauf der vereinbarten Zeit mit Zins zurückzahlt. Beim Crowdlending besteht das Darlehen rechtlich direkt zwischen Anlegerin und Kreditnehmer — die Plattform ist Vermittlerin, nicht Vertragspartei.
Glossar / Darlehen
GrundbegriffDarlehen
Der juristische Begriff für den Kredit: ein Vertrag, mit dem Geld auf Zeit gegen Rückzahlung und Zins überlassen wird.