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Glossar / Konsumkredit

Recht

Konsumkredit

Ein Kredit an eine Privatperson für nicht-geschäftliche Zwecke — unterliegt dem Konsumkreditgesetz.

Ein Konsumkredit ist ein Darlehen an eine Privatperson für private, nicht geschäftliche Zwecke. Er unterliegt in der Schweiz dem Konsumkreditgesetz (KKG) mit verpflichtender Kreditfähigkeitsprüfung, gesetzlichem Höchstzinssatz und Widerrufsrecht — unabhängig davon, ob der Kredit von einer Bank oder einer Crowdlending-Plattform vermittelt wird.

Ausführlich auf der Grundlagenseite:Kreditfähigkeitsprüfung und KKG →

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