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Glossar / Kreditfähigkeitsprüfung

Recht

Kreditfähigkeitsprüfung

Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, ob eine Person einen Konsumkredit aus ihrem Budget tragen kann.

Die Kreditfähigkeitsprüfung nach Art. 28 KKG stellt sicher, dass ein Konsumkredit nur vergeben wird, wenn die Kreditnehmerin ihn innerhalb von 36 Monaten zurückzahlen könnte, ohne das Existenzminimum anzutasten — unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Laufzeit. Sie unterscheidet sich von der Bonitätsprüfung, die nur die Zahlungswahrscheinlichkeit einschätzt.

Ausführlich auf der Grundlagenseite:Kreditfähigkeitsprüfung und KKG →

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