Zinsen auf gewöhnliche Darlehen unterliegen normalerweise nicht der Verrechnungssteuer. Werden Mittel jedoch von mehr als 10 Gläubigern zu gleichen oder mehr als 20 Gläubigern zu unterschiedlichen Bedingungen aufgenommen, werden die Darlehen steuerlich als Obligation umqualifiziert — dann fallen 35 % Verrechnungssteuer an. Für Steuerpflichtige in der Schweiz ist sie bei korrekter Deklaration rückforderbar.
Glossar / Verrechnungssteuer
RechtVerrechnungssteuer
Eine 35-%-Steuer auf Zinserträge, die unter bestimmten Bedingungen auch Crowdlending-Zinsen treffen kann.
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