Die Quellensteuer wird direkt vom Einkommen abgezogen, bevor es ausbezahlt wird — etwa bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C. Sie ist von der Verrechnungssteuer zu unterscheiden, die spezifisch auf Kapitalerträge erhoben wird.
Glossar / Quellensteuer
RechtQuellensteuer
Eine Steuer, die direkt an der Einkommensquelle abgezogen wird — betrifft insbesondere Personen ohne Niederlassungsbewilligung.
Ausführlich auf der Grundlagenseite:Crowdlending und Steuern →