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Glossar / Quellensteuer

Recht

Quellensteuer

Eine Steuer, die direkt an der Einkommensquelle abgezogen wird — betrifft insbesondere Personen ohne Niederlassungsbewilligung.

Die Quellensteuer wird direkt vom Einkommen abgezogen, bevor es ausbezahlt wird — etwa bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C. Sie ist von der Verrechnungssteuer zu unterscheiden, die spezifisch auf Kapitalerträge erhoben wird.

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