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Glossar / Verlustschein

Risiko

Verlustschein

Die amtliche Bestätigung, dass eine Betreibung erfolglos blieb — die Forderung bleibt trotzdem bestehen.

Ein Verlustschein wird ausgestellt, wenn eine Betreibung erfolglos bleibt, weil bei der Schuldnerin nichts oder zu wenig pfändbar war. Die Forderung erlischt dadurch nicht, verjährt aber erst nach 20 Jahren. Bestehende Verlustscheine wirken sich negativ auf die Bonitätsprüfung aus.

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