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Glossar / Primärmarkt

Grundbegriff

Primärmarkt

Die Erstvergabe eines Kredits — im Unterschied zum Handel bestehender Anteile auf dem Sekundärmarkt.

Der Primärmarkt bezeichnet die erste Finanzierungsphase eines Kredits: das frisch geprüfte Gesuch wird veröffentlicht, und Anlegerinnen und Anleger beteiligen sich mit Teilbeträgen, bis die Summe zusammenkommt. Erst danach kann ein Anteil auf dem Sekundärmarkt weiterverkauft werden.

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