Ein Kurz- oder Überbrückungskredit hat eine vergleichsweise kurze Laufzeit und dient dazu, eine Lücke bis zu einem erwarteten Geldeingang zu schliessen — etwa bis zum Verkauf einer Immobilie oder dem Eingang einer grösseren Zahlung. Kredite mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten fallen nicht unter das KKG.
Glossar / Kurzkredit / Überbrückungskredit
GrundbegriffKurzkredit / Überbrückungskredit
Ein Kredit mit kurzer Laufzeit, oft zur Überbrückung bis zu einer erwarteten Zahlung.