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Glossar / Crowdinvesting

Grundbegriff

Crowdinvesting

Beteiligung an einem Unternehmen oder einer Immobilie über eine Plattform — im Unterschied zum Crowdlending keine Kreditgeberstellung.

Beim Crowdinvesting erwirbt man eine eigentümerähnliche Beteiligung — etwa Aktien eines Start-ups oder Miteigentum an einer Immobilie. Man profitiert vom Wertzuwachs, trägt aber auch das unternehmerische Risiko und hat anders als beim Crowdlending keinen festen Anspruch auf Rückzahlung und Zins. Die Faustregel: Beim Investing ist man Teilhaberin, beim Lending Kreditgeberin.

Ausführlich auf der Grundlagenseite:Crowdlending und Private Debt →

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