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Glossar / Bürgschaft

Grundbegriff

Bürgschaft

Die Zusage eines Dritten, für die Schuld einzustehen, falls die Kreditnehmerin nicht zahlt.

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich eine dritte Person oder Institution, die Schuld zu begleichen, falls die Kreditnehmerin ausfällt. In der Schweiz sind Bürgschaftsorganisationen etwa beim staatlichen Covid-Kreditprogramm zum Einsatz gekommen — Crowdlending-Plattformen hatten zu diesem Programm keinen Zugang.

Ausführlich auf der Grundlagenseite:Geschichte des Crowdlending in der Schweiz →

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